Umfassender Leitfaden für Zertifizierungsstandards für den Export von Fahrradhelmen nach Europa

Umfassender Leitfaden für Zertifizierungsstandards für den Export von Fahrradhelmen nach Europa

Fahrradhelme erfolgreich in europäische Märkte exportieren, Die Einhaltung von EU-Vorschriften und Industriestandards ist zwingend erforderlich. Diese Anforderungen gewährleisten die Produktsicherheit, Rechtskonformität, und Marktzugang. Nachfolgend finden Sie eine professionelle Aufschlüsselung der wesentlichen Zertifizierungen und technischen Kriterien:

Obligatorische Zertifizierungen: CE-Kennzeichnung (PSA-Verordnung)

Gemäß der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425 , Fahrradhelme werden als PSA der Kategorie II eingestuft (Hochrisikoausrüstung). Die CE-Zertifizierung umfasst die folgenden Schritte:

  1. Anforderungen an die technische Dokumentation

– Designspezifikationen : Detaillierte Maßzeichnungen, Materialien, und kritische Komponentenparameter.

– IN 1078:2012+A1:2012 Testbericht (oder EN 1080:2013 für Kinderhelme).

– Risikobewertungsbericht : Identifizieren potenzieller Gefahren und Abhilfemaßnahmen bei der Helmnutzung.

– Qualitätskontrollplan : Chargentestverfahren und Produktionsaufzeichnungen.

Typprüfung (Modul B)

– Durchgeführt von einer EU-benannten Stelle (Z.B., TÜV, SGS, BSI). Zu den wichtigsten Tests gehören:

– Stoßdämpfung : Die auf eine Kopfform übertragene Spitzenbeschleunigung darf 250 g bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 5,42–5,52 m/s nicht überschreiten.

– Stärke des Rückhaltesystems : Dynamische Lastverschiebung ≤35 mm; statische Belastung ≥300 N.

– Blickfeld : Horizontal ≥105°, vertikal ≥35°.

– Stabilitätstest : Helme müssen bei simulierten Kollisionen sicher befestigt bleiben.

  1. Konformitätserklärung (DoC)

– Ein rechtsverbindliches, vom Hersteller unterzeichnetes Dokument, Auflistung von Produktmodellen, angewandte Standards, und ID der benannten Stelle.

  1. CE-Kennzeichnung

– Das CE-Logo (Minimum 5 mm Höhe) muss dauerhaft an der Helmschale oder dem Innenfutter befestigt sein.

Chemikalien-Compliance-Vorschriften

  1. REACH-Verordnung (EC) NEIN 1907/2006

– SVHC-Beschränkungen : Stellen Sie sicher, dass die Materialien keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten (SVHC-Liste: 233 Stoffe ab 2023).

– PAK-Grenzwerte : ≤1 mg/kg für Bestandteile bei längerem Hautkontakt.

  1. RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

– Beschränkt Blei (Pb), Cadmium (CD), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (Cr⁶⁺), usw. Schwellenwerte: ≤0,1 % (≤0,01 % für Cd).

Verpackung & Kennzeichnungsanforderungen

  1. Verpackungsrichtlinie 94/62/EG

– Schwermetalle (Pb, CD, Hg, Cr⁶⁺) Insgesamt ≤100 ppm.

– Einhaltung der nationalen erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) Schemata (Z.B., Deutschlands LUCID, Frankreichs SYDEREP).

  1. Kennzeichnungsvorgaben

– Obligatorische Informationen :

– CE-Kennzeichnung + Nummer der benannten Stelle (Z.B., Ce 0123).

– Name und Adresse des Herstellers.

– Modellnummer, Produktionsdatum (JJ/MM).

– Angewandter Standard (Z.B., "IN 1078:2012”).

– Warntext (Z.B., „Dieser Helm muss ordnungsgemäß befestigt sein, um Schutz zu bieten“).

– Sprache : Verwenden Sie die offizielle Sprache(S) des Ziellandes (Z.B., Deutsch, Französisch).

Optionale Zertifizierungen (Nicht obligatorisch, aber empfohlen)

– GS-Zeichen (Deutschland): Erfordert strengere DIN EN 1078 Tests zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt.

– ISO 9001 : Demonstriert robuste Qualitätsmanagementsysteme.

– Umweltzeichen (Z.B., Blauer Engel): Für Helme aus recycelten Materialien.

Compliance-Überlegungen

  1. Laufende Verpflichtungen: Designänderungen erfordern möglicherweise eine erneute Zertifizierung.
  2. Marktüberwachung: Der EU-Zoll kann stichprobenartige Kontrollen durchführen; Prüfberichte aufbewahren.
  3. Rückverfolgbarkeit der Lieferkette: Erhalten Sie REACH/SVHC-Konformitätserklärungen von Lieferanten.

Vergleich technischer Standards

| Testgegenstand | IN 1078 (Erwachsene) | IN 1080 (Kinder) |

|————————-|————————|————————-|

| Absorption der Aufprallenergie | 5.42–5,52 m/s | 4.57 MS |

| Stärke des Kinnriemens | Dynamisch ≥400 N | Dynamisch ≥250 N |

| Passform des Rückhaltesystems | Keine spezifischen Grenzen | Begrenzt übermäßige Lockerheit |

Wichtige Empfehlungen für Exporteure

– Führen Sie eine vollständige technische Akte (TF) und Compliance-Management-System.

– Arbeiten Sie für Vortests mit von der EU akkreditierten Laboren zusammen, um Zertifizierungsrisiken zu minimieren.

– Für Pedelec (E-Bike) Helme , EN entsprechen 13843:2017 für Hochgeschwindigkeitseinschläge (Konsultieren Sie bei Bedarf Experten).

Durch die Einhaltung dieser Standards, Hersteller können einen reibungslosen Markteintritt gewährleisten, Strafen vermeiden, und Vertrauen bei europäischen Käufern aufbauen. Bleiben Sie stets über die Entwicklung der EU-Vorschriften auf dem Laufenden, um die Einhaltung langfristig sicherzustellen.

Dieser Leitfaden bietet einen grundlegenden Rahmen für Exporteure. Für komplexe Fälle, Beauftragen Sie zertifizierte EU-Compliance-Berater mit der Bewältigung regionaler Besonderheiten.

Vorläufig:

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